Das Erbrecht habe ich zum Schwerpunkt meiner Tätigkeit entwickelt.
Sie sind bei mir richtig, wenn Sie Ihr Vermögen geschickt vererben wollen, indem Sie zum Beispiel
– dafür sorgen, dass die von Ihnen geschaffenen Werte erhalten
oder sinnvoll genutzt werden
– Streit unter mehreren Erben vorbeugen,
– Erbschaftsteuer bei den Erben vermeiden oder minimieren
– einen Testamentsvollstrecker einsetzen
– mit Ihren Erben zu Lebzeiten Vereinbarungen treffen
– mit einem Behindertentestament für Ihr behindertes Kind bzw. entsprechend für ein Sorgenkind vorsorgen
Sie sind bei mir auch richtig, wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter, Miterbe, Nachlassgläubiger usw. beispielsweise
– wissen wollen, ob Sie eine Erbschaft
annehmen oder ausschlagen sollten
– Hilfe bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruches benötigen
– Probleme mit den Miterben haben
– wissen wollen, wie Sie Ihre Forderung gegenüber den Erben durchsetzen
– eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen
– als Testamentsvollstrecker Rechtsrat benötigen
– einen Nachlass mit komplexen Bestandteilen wie Immobilien verwerten müssen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Sie sind bei mir richtig, wenn Sie für den Fall Ihrer eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen wollen oder wenn Sie Ihren Eltern oder älteren Verwandten oder Bekannten die Möglichkeiten dafür aufzeigen wollen:
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie
bestimmen, wer Sie in bestimmten Fällen in welchem Umfang vertreten soll.
Sie erleichtern und steuern damit folgenschwere, aber nötige Entscheidungen für den Fall Ihrer Hilflosigkeit, z.B. Verlegung in ein Heim und Wohnungsauflösung etc. Eine Vorsorgevollmacht macht in
vielen Fällen eine gerichtlich angeordnete Betreuung überflüssig.
Mit einer Betreuungsverfügung beeinflussen Sie eine unter Umständen unvermeidliche Auswahl einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Gericht.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie den späteren Umgang mit Ihrem Körper durch die Mediziner, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.