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Ruprecht Türk
Westenbergstr. 18
48565 Steinfurt

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Betreuungsrecht

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Patientenverfügung

betreuungsrechtliche Beratung und Vertretung vor dem Betreuungsgericht

 

Sie sind bei mir richtig, wenn Sie für den Fall Ihrer eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen wollen oder wenn Sie Ihren Eltern oder älteren Verwandten oder Bekannten die Möglichkeiten dafür aufzeigen wollen:

 

Vorsorgevollmacht

 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Sie in bestimmten Fällen in welchem Umfang vertreten soll. 
Sie erleichtern und steuern damit folgenschwere, aber nötige Entscheidungen für den Fall Ihrer Hilflosigkeit, z.B. Verlegung in ein Heim und Wohnungsauflösung etc.

Eine Vorsorgevollmacht macht in vielen Fällen eine gerichtlich angeordnete Betreuung überflüssig.

 

Betreuungsverfügung
 

Mit einer Betreuungsverfügung beeinflussen Sie eine unter Umständen unvermeidliche Auswahl einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Gericht.

 

Patientenverfügung
 

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie den späteren Umgang mit Ihrem Körper durch die Mediziner, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

 

Vertretung und Beratung

 

Vor dem Betreuungsgericht berate und vertrete ich Angehörige von Betreuten, Betreuer und sonstwie Beteiligte.

 

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© Rechtsanwalt für Erbrecht in Steinfurt