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Ruprecht Türk
Westenbergstr. 18
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Betreuungsrecht

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

 

Sie sind bei mir richtig, wenn Sie für den Fall Ihrer eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen wollen oder wenn Sie Ihren Eltern oder älteren Verwandten oder Bekannten die Möglichkeiten dafür aufzeigen wollen:

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Sie in bestimmten Fällen in welchem Umfang vertreten soll. 
Sie erleichtern und steuern damit folgenschwere, aber nötige Entscheidungen für den Fall Ihrer Hilflosigkeit, z.B. Verlegung in ein Heim und Wohnungsauflösung etc. Eine Vorsorgevollmacht macht in vielen Fällen eine gerichtlich angeordnete Betreuung überflüssig.
Mit einer Betreuungsverfügung beeinflussen Sie eine unter Umständen unvermeidliche Auswahl einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Gericht.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie den späteren Umgang mit Ihrem Körper durch die Mediziner, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

 

 

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Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.

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